Rechtsprechung
   BPatG, 11.10.2006 - 29 W (pat) 76/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,29332
BPatG, 11.10.2006 - 29 W (pat) 76/04 (https://dejure.org/2006,29332)
BPatG, Entscheidung vom 11.10.2006 - 29 W (pat) 76/04 (https://dejure.org/2006,29332)
BPatG, Entscheidung vom 11. Oktober 2006 - 29 W (pat) 76/04 (https://dejure.org/2006,29332)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,29332) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

    Auszug aus BPatG, 11.10.2006 - 29 W (pat) 76/04
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den einzelnen Beurteilungsfaktoren der Waren- und Dienstleistungsidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; GRUR 2004, 775, 776 - EURO 2000; GRUR 2004, 779, 781 - Zwilling/Zweibrüder; GRUR 2006, 60, 61 - Rn. 12 - Coccodrillo).

    Für die umfassende Beurteilung der Verwechslungsgefahr kommt es entscheidend darauf an, wie die Marke auf den Durchschnittsverbraucher dieser Waren und Dienstleistungen wirkt (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, 1044 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2004, 865, 866 - Mustang; GRUR 2006, 60, 62 - Rn. 17 - Coccodrillo; Beschluss vom 11. Mai 2006 I ZB 28/04 - Rn. 17, 18 - Malteserkreuz).

    Eine Verwechslungsgefahr wegen klanglicher Zeichenähnlichkeit kommt bei Bildzeichen nicht in Betracht (vgl. BGH GRUR 2006, 60, 63 - Rn. 24 - Coccodrillo).

    Dafür ist allerdings Voraussetzung, dass die Übereinstimmung zwischen den Zeichen nicht lediglich eine "allgemeine, nicht herkunftshinweisende rein assoziative gedankliche Verbindung" darstellt, da diese für die Annahme einer Verwechslungsgefahr gerade nicht ausreicht (vgl. BGH GRUR 2006, 60, 63 - Rn. 26 - Coccodrillo).

  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus BPatG, 11.10.2006 - 29 W (pat) 76/04
    Für die umfassende Beurteilung der Verwechslungsgefahr kommt es entscheidend darauf an, wie die Marke auf den Durchschnittsverbraucher dieser Waren und Dienstleistungen wirkt (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, 1044 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2004, 865, 866 - Mustang; GRUR 2006, 60, 62 - Rn. 17 - Coccodrillo; Beschluss vom 11. Mai 2006 I ZB 28/04 - Rn. 17, 18 - Malteserkreuz).

    Nur bei Identität oder Ähnlichkeit dieses selbständig kennzeichnenden Bestandteils mit einer älteren Marke sei Verwechslungsgefahr zu bejahen (vgl. BGH Beschluss vom 11. Mai 2006, I ZB 28/04 - Rn. 18 - Malteserkreuz).

  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus BPatG, 11.10.2006 - 29 W (pat) 76/04
    Für die umfassende Beurteilung der Verwechslungsgefahr kommt es entscheidend darauf an, wie die Marke auf den Durchschnittsverbraucher dieser Waren und Dienstleistungen wirkt (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, 1044 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2004, 865, 866 - Mustang; GRUR 2006, 60, 62 - Rn. 17 - Coccodrillo; Beschluss vom 11. Mai 2006 I ZB 28/04 - Rn. 17, 18 - Malteserkreuz).

    Nur dann könnte aufgrund der Übereinstimmung zweier Zeichen im jeweils prägenden Bestandteil die Gefahr einer Verwechslung der beiden Gesamtzeichen zu bejahen sein (vgl. BGH GRUR 2004, 865, 866 - Mustang).

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 130/01

    EURO 2000

    Auszug aus BPatG, 11.10.2006 - 29 W (pat) 76/04
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den einzelnen Beurteilungsfaktoren der Waren- und Dienstleistungsidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; GRUR 2004, 775, 776 - EURO 2000; GRUR 2004, 779, 781 - Zwilling/Zweibrüder; GRUR 2006, 60, 61 - Rn. 12 - Coccodrillo).

    Da der Schutzumfang einer Kombinationsmarke sich auf diejenigen Elemente beschränkt, die nicht zur Darstellung der beschreibenden Angaben erforderlich sind, wenn einem Teil ein beschreibender Gehalt zukommt (vgl. BGH GRUR 2004, 775, 777 - EURO 2000), sind insoweit die Unterschiede in der kreisförmigen Gestaltung beider Zeichen maßgeblich.

  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

    Auszug aus BPatG, 11.10.2006 - 29 W (pat) 76/04
    Es besteht auch nicht die Gefahr, dass die angegriffene Marke im Verkehr gedanklich unter dem Gesichtspunkt einer Serienzeichenbildung mit der Widerspruchsmarke in Verbindung gebracht werden könnte (vgl. BGH GRUR 2002, 542, 544 - BIG; GRUR 2002, 544, 547 - BANK24).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99

    BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens

    Auszug aus BPatG, 11.10.2006 - 29 W (pat) 76/04
    Es besteht auch nicht die Gefahr, dass die angegriffene Marke im Verkehr gedanklich unter dem Gesichtspunkt einer Serienzeichenbildung mit der Widerspruchsmarke in Verbindung gebracht werden könnte (vgl. BGH GRUR 2002, 542, 544 - BIG; GRUR 2002, 544, 547 - BANK24).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 11.10.2006 - 29 W (pat) 76/04
    Für die umfassende Beurteilung der Verwechslungsgefahr kommt es entscheidend darauf an, wie die Marke auf den Durchschnittsverbraucher dieser Waren und Dienstleistungen wirkt (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, 1044 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2004, 865, 866 - Mustang; GRUR 2006, 60, 62 - Rn. 17 - Coccodrillo; Beschluss vom 11. Mai 2006 I ZB 28/04 - Rn. 17, 18 - Malteserkreuz).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 11.10.2006 - 29 W (pat) 76/04
    Waren und Dienstleistungen sind dann als ähnlich anzusehen, wenn unter Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen, so enge Berührungspunkte bestehen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, die Waren bzw. Dienstleistungen stammten aus denselben oder ggf. wirtschaftlich verbundenen Unternehmen, sofern sie mit identischen Marken gekennzeichnet sind (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 922 Rn. 23 - Canon; BGH WRP 2004, 357, 359 - GeDIOS; GRUR 1999, 731, 732 - Canon II; GRUR 1999, 586, 587 - White Lion).
  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 103/01

    "GeDIOS"; Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit von Computersoftware und

    Auszug aus BPatG, 11.10.2006 - 29 W (pat) 76/04
    Waren und Dienstleistungen sind dann als ähnlich anzusehen, wenn unter Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen, so enge Berührungspunkte bestehen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, die Waren bzw. Dienstleistungen stammten aus denselben oder ggf. wirtschaftlich verbundenen Unternehmen, sofern sie mit identischen Marken gekennzeichnet sind (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 922 Rn. 23 - Canon; BGH WRP 2004, 357, 359 - GeDIOS; GRUR 1999, 731, 732 - Canon II; GRUR 1999, 586, 587 - White Lion).
  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01

    Zwilling/Zweibrüder

    Auszug aus BPatG, 11.10.2006 - 29 W (pat) 76/04
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den einzelnen Beurteilungsfaktoren der Waren- und Dienstleistungsidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; GRUR 2004, 775, 776 - EURO 2000; GRUR 2004, 779, 781 - Zwilling/Zweibrüder; GRUR 2006, 60, 61 - Rn. 12 - Coccodrillo).
  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01

    "Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken

  • BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94

    Canon II

  • BGH, 11.02.1999 - I ZB 6/97

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

  • BPatG, 10.11.2004 - 29 W (pat) 204/02
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht